Bericht zum Werkstattgespräch „Umwelt, Gerechtigkeit, Freiwilligkeit"

Am 28. Januar 2016 fand im Braunschweiger „Haus der Kulturen“ das Werkstattgespräch „Umwelt, Gerechtigkeit, Freiwilligkeit – insbesondere bei der Realisierung eines Endlagers für Atommüll“ im Rahmen der Kooperation der Arbeitspakete Ethik und Recht statt, deren Kooperation im Projektantrag durch ein gemeinsames, übergreifendes Transversalprojekt besonders herausgehoben wurde. Das Konzept der Freiwilligkeit bei der Realisierung eines Endlagers wurde als Gegenstand des gemeinsamen Forschungsinteresses ausgewählt.

Der Umweltplaner Detlev Ipsen hat den Ansatz vor einigen Jahren in die Endlagerforschung eingebracht. Die Idee dabei ist, die Suche nach einem Endlager mit der partizipativ gestalteten Konzeption und Umsetzung einer langfristigen Regionalentwicklung zu verbinden. Hintergrund für diese neuartige Kombination ist die Überlegung, dass die Region, die sich aktiv bei der Suche nach einem Standort beteiligt und zu einem späteren Zeitraum eventuell Standort des Endlagers ist, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernimmt. Dafür soll es eine Anerkennung, einen Ausgleich geben.

Der Begriff Freiwilligkeit im Zusammenhang mit der Realisierung eines Endlagers ist zweifellos eine Reizvokabel!
Viele Menschen, so ENTRIA-Risikoexpertin Anne Eckhardt aus der Schweiz, empfinden die Freiwilligkeit, mit der Risiken bei der Entsorgung hochradioaktiver Abfälle eingegangen werden, als gering. Deren Möglichkeiten sind begrenzt, auf die Formulierung von Sicherheitsstandards, die Standortauswahl für Entsorgungsanlagen oder die sicherheitsgerichtete Gestaltung solcher Anlagen Einfluss zu nehmen.
Wer sollte dann noch freiwillig dafür sein, dass ein Endlager, und für Zwischenlager gilt das in gleicher Weise, in der Gemeinde oder Region realisiert wird, wo man wohnt und lebt – in der eigenen Heimat?

Zugleich steht der Staat heute generell vor der Schwierigkeit, größere und kleinere Projekte zu realisieren und trifft bei fast allen Vorhaben auf den Widerstand der Bürgerinnen und Bürger. In Braunschweig konnte selbst ein Altenpflegeheim wegen der Anwohnerproteste nicht realisiert werden. Uns allen stehen viele weitere Beispiele vor Augen, etwa im Zusammenhang mit der Energiewende, aber es scheinen fast alle Lebensbereiche betroffen.
So überrascht es nicht, dass von staatlicher wie wissenschaftlicher Seite nach Möglichkeiten gesucht wird, Projekte, die gerade auch dem Allgemeinwohl dienen sollen, zu realisieren – insbesondere wenn es um einen dauerhaften Platz für den Atommüll geht.
„Freiwilligkeit“ ist ein klassischer Begriff in der Ethik, um Konfliktlagen und die Haltung dazu zu erörtern. Aber ist Freiwilligkeit bei der Endlagersuche eine Tugend oder ein Beispiel für ein besonders perfides Akzeptanzmanagement?

Es referierten:

  • Prof. Dr. Martin Schulte, Juristische Fakultät, TU Dresden (Umwelt und Gerechtigkeit – aus rechtswissenschaftlicher Sicht)
  • Prof. Dr. Ludger Heidbrink, PhilSem, Universität Kiel (Freiwillige Verantwortungspflichten für Umweltlasten)
  • Prof. Dr. Konrad Ott, PhilSem, Universität Kiel (Freiwilligkeit, Bereitschaft, Kompensation. Zum normativen Anspruch der Freiwilligkeit bei der Standortauswahl zur Lagerung radioaktiver Abfälle)
  • apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck, IRW, TU Braunschweig („Freiwilligkeit“ bei der Realisierung eines Endlagers für Atommüll aus rechtswissenschaftlicher Sicht)

Den ausführlichen Tagungsbericht von Franziska Semper erhalten Sie über diesen Link. Ein Tagungsband folgt.